PZR: 91 von 93 gesetzlichen Krankenkassen zahlen

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  • Vergleich der PZR-Zuschüsse von proDente
  • 97,8 Prozent bezuschussen die PZR
  • Die Bedingungen für den Zuschuss variieren stark

Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) setzt genau dort an, wo die Zahnbürste oft nicht hinkommt: in Zahnzwischenräumen und an schwer erreichbaren Stellen. 60 bis 70 Prozent aller Menschen in Deutschland lassen ihre Zähne regelmäßig professionell reinigen. Fast alle gesetzlichen Krankenkassen unterstützen das. Nach einem aktuellen Vergleich der Initiative proDente bezuschussen 91 von 93 gesetzlichen Krankenkassen die PZR Stand September 2026. Zuschusshöhe und Bedingungen fallen jedoch sehr unterschiedlich aus.

„Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen die PZR heute auf ganz unterschiedliche Weise. Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob die Kasse zahlt, sondern wie viel, wie oft und unter welchen Bedingungen“, erklärt Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente e.V. „Erfreulich ist, dass immer mehr Kassen die PZR fördern. Die Zahl ist auf 97,8 Prozent gestiegen.“ Doch PZR-Leistung ist nicht gleich PZR-Leistung.

Zwischen 10 und 250 Euro Zuschuss

61 Krankenkassen zahlen für die PZR einen festen Eurobetrag. Das sind knapp zwei Drittel aller untersuchten Kassen. Die Spanne ist groß: Der Zuschuss reicht von 10 bis 250 Euro. Im Durchschnitt sind es rund 65 Euro. Für Versicherte zählt aber nicht nur die Höhe. Manche Kassen zahlen einmal im Jahr, andere mehrmals. Im aktuellen Vergleich fallen zwei Krankenkassen mit besonders hohen regulären Zuschüssen auf. Die IKK – die Innovationskasse zahlt bis zu 250 Euro pro Jahr. Damit liegt sie an der Spitze. Versicherte können die Leistung für bis zu zwei PZR pro Jahr beim frei gewählten Zahnarzt nutzen. Auch BIG direkt gesund sticht heraus: Die Kasse zahlt zweimal bis zu 75 Euro und damit 150 Euro im Jahr. Die Zahnarztpraxis kann auch hier frei gewählt werden.

Kostenfrei – aber nicht überall

Viele Tarife sind an Partnerzahnärzte gebunden. 31 gesetzliche Krankenkassen setzen auf die Bindung an Zahnarztpraxen als Vertragspartner. Das kann attraktiv sein: Weil einige Kassen die Kosten so vollständig übernehmen. Versicherte müssen dafür aber eine teilnehmende Praxis aufsuchen. Weitere 33 Kassen knüpfen ihre Leistungen an bestimmte Voraussetzungen. Bei 23 Kassen sind dies Bonusprogramme, bei 17 ein Zuschuss im Rahmen von Gesundheitsbudgets. Für Schwangere greift bei 21 Kassen eine Sonderregelung. Für sie wird die PRZ teilweise mehrfach und oft in voller Höhe übernommen.

Hinschauen lohnt sich

„Die PZR ist eine freiwillige Zusatzleistung der Krankenkassen – und ein sichtbares Extra im Wettbewerb um Versicherte. Der Vergleich lohnt sich: Entscheidend ist nicht allein die Höhe der Erstattung, sondern die jeweiligen Bedingungen“, sagt Kropp. Ob sich wegen der PZR ein Wechsel der Krankenkasse lohnt, bleibt eine individuelle Entscheidung. Eine generelle Empfehlung hingegen bleibt die PZR.

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